Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig
Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig
Foto: contrastwerkstatt - fotolia.com, Grafik/Montage: teltarif.de
Fast jedem Verbraucher ist es schon einmal passiert, dass ihm Rechnungen ins Haus flattern, die unberechtigte Forderungen enthalten. So kann es sein, dass auf der Telefonrechnung Posten auftauchen, die der Kunde nicht selbst verursacht hat. Oder es landen gar Mahnungen von gänzlich unbekannten Firmen im Briefkasten. Dabei raten die Verbraucherzentralen je nach Absender der Rechnung bzw. Mahnung zu einem unterschiedlichen Vorgehen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Tipps zusammengefasst, wie Sie am besten auf falsche Rechnungen und Mahnungen reagieren.
Rechnungsstreitigkeiten mit seriösen Unternehmen
Handelt es sich um ein Schreiben eines seriösen Unternehmens, mit dem der Verbraucher eine Vertragsbeziehung hat, so sollte er auf die Forderung schnell schriftlich reagieren, um den Fehler aus der Welt zu schaffen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Abbestellung einer Mobilfunk-Option oder eines Abonnements per Telefon oder Web-Formular gar nicht oder verspätet im Buchungssystem des Unternehmens hinterlegt wurde. Wichtig hierbei: Bezahlen Sie in jedem Fall die Entgelte, die Ihrer Meinung nach korrekt abgerechnet sind, und halten Sie nur die zu viel abgerechneten Beträge zurück. Teilen Sie dem Anbieter schriftlich genau mit, welche Rechnungsposten Sie zurückweisen und begründen Sie, warum die Rechnung Ihrer Meinung nach fehlerhaft ist.
Achtung: Über die Telefonrechnung, egal ob für den Festnetz-, Internet- oder den Mobilfunk-Anschluss, können auch Leistungen von Drittanbietern abgerechnet werden. Stammt die unberechtigte Forderung von einem Drittanbieter, so können Sie sich natürlich auch an diesen wenden, um den Sachverhalt zu klären. Zunächst ist aber der eigene Provider in der Pflicht, die Einwendung gegen die Rechnung zu prüfen und die Rechnung zu korrigieren. Teilen Sie darum unbedingt zuerst Ihrem Telefonanbieter mit, warum Sie nur einen Teil der Rechnung bezahlt haben. Falls noch nicht geschehen: Lassen Sie eine Drittanbietersperre für den Vertrag setzen.
Falsche Rechnungen: So reagieren Sie richtig
Foto: contrastwerkstatt - fotolia.com, Grafik/Montage: teltarif.de
Lieber per Brief kommunizieren als per Hotline
Die schriftliche Form (per Brief, gegebenenfalls sogar Einschreiben mit oder ohne Rückschein) ist meistens Erfolg versprechender als ein Anruf bei der Hotline oder eine E-Mail. Die Kommunikation per Telefon, Chat und E-Mail haben die Telekommunikationsanbieter im Regelfall an Call-Center ausgelagert, weshalb die Weiterleitung von Informationen an Buchhaltung und Mahnwesen mithin verschlungene Wege nimmt. Bei einem per Einschreiben mit Rückschein versandten Brief wird es für den Provider schon schwerer zu behaupten, er habe den Widerspruch nicht erhalten.
Der Kunde sollte Rechnungen und Briefe auf keinen Fall in den Papierkorb werfen, solange der Rechnungsstreit nicht beigelegt ist. Die Schreiben können im Fall eines Gerichtsverfahrens oder auch einer außergerichtlichen Schlichtung ein wichtiges Beweismaterial darstellen. Falls der Gläubiger auf seiner Forderung besteht und einen Rechtsanwalt oder ein Inkasso-Unternehmen einschaltet, sollte der Verbraucher selbst nach Rechtsberatung bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt suchen. Hat man eine Rechtschutzversicherung, muss diese vor dem Aufsuchen eines Rechtsanwalts eingeschaltet werden. Gegebenenfalls hilft die Versicherungsgesellschaft bei der Suche nach einem fachlich kompetenten Anwalt. Darüber hinaus bieten viele Amtsgerichte kostenfreie Beratungshilfestunden an.
Hinweise für Rechnungsstreitigkeiten mit der Telekom haben für Sie in einem gesonderten Ratgeber zusammengefasst, der auch den Fall von falschen Rechnungsposten für Call-by-Call- oder Internet-by-Call-Dienste berücksichtigt.
Gerichtliches Mahnverfahren: Rasche Reaktion notwendig
Falls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, erheben Sie zügig Widerspruch gegen die Forderung. Ziehen Sie eine kompetente Rechtsberatung hinzu, entweder bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt. Rasches Handeln ist hierbei wichtig, denn bereits zwei Wochen nach Zugang des gerichtlichen Mahnbescheids kann der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist wesentlich schwerer abzuwehren als ein Mahnbescheid und bringt in der Regel einen baldigen Besuch des Gerichtsvollziehers mit sich.
Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Online-Kostenfallen und Schock-Inkasso
Etwas anders gelagert ist der Fall bei Forderungen unseriöser Unternehmen. Es gibt zahllose Maschen, mit denen Verbraucher dazu gebracht werden sollen, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie niemals wissentlich eine Leistung bestellt haben beziehungsweise einen Vertrag eingegangen sind. Hierzu gehören etwa die berüchtigten Online-Kostenfallen. Solche Angebote sind meist mit einem Sternchen versehen, das auf einen kaum auffindbaren Text verweist, der darüber informiert, dass mit einem Anruf oder etwa einer SMS automatisch ein Vertrag geschlossen werde. Wer in die Falle tappt, dem wird bald darauf mit bedrohlich klingenden Anwaltsschreiben und Inkasso-Forderungen Angst eingejagt. Viele bezahlen daraufhin, um sich weiteren Ärger zu ersparen.
Nicht durch Drohungen von Anwälten und Inkassobüros einschüchtern lassen
Doch man sollte weder bezahlen noch "sicherheitshalber" eine Kündigung des teuren Vertrages abschicken. Wenn ohnehin kein gültiger Vertrag geschlossen wurde, kann dieser auch nicht gekündigt werden. Manch ein unseriöses Unternehmen belässt es auch schlicht bei der Drohung und würde für eine unberechtigte Forderung niemals vor Gericht ziehen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Forderung des Inkasso-Unternehmens schriftlich zurückweisen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu Musterbriefe bereit. Zudem sollten Betroffene einen Nachweis einfordern, der belegt, dass der angebliche Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Betrugsversuche dieser Art sind in der Regel bei den Verbraucherzentralen bekannt, die auch helfen können, wenn man eine Strafanzeige erwägt.
In zahlreichen Meldungen und Ratgebern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hintergrund-Infos, um als Verbraucher gut informiert zu sein.
- So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein
- Falsche Rechnung: SEPA-Lastschrift widerrufen oder nicht?
- So schützen Sie sich vor Telefon- und Online-Betrug
- Spam: Digitaler Werbemüll im E-Mail-Postfach
- Kostenfalle: Handy-Nutzung auf Fähre und Kreuzfahrtschiff
- Vorsicht: Handy-Nutzung im Flugzeug kann teuer werden
- So verhalten Sie sich richtig bei einem Netzausfall
- Internet-Anschluss zu langsam: So wehren Sie sich
- So erkennen Sie einen seriösen Online-Shop
Meldungen zum Thema Abrechnungsfehler
-
02.04.25ZahlungsverfahrenTelefon- und Handy-Rechnung bezahlen: Die MöglichkeitenKunden können ihre Handy- und Telefonrechnung auf verschiedenen Wegen begleichen, etwa per Überweisung oder Lastschrift. Wir stellen die Vor- und Nachteile der Verfahren vor. zur Meldung
-
18.02.25UrteilInternet-Tarif: Telekom darf Router-Miete nicht verschweigenTelekommunikationsanbieter schnüren oft komplexe Leistungsbündel. Umso wichtiger, dass alle Tarifbestandteile und Kosten aufgeführt werden - und zwar ausnahmslos, wie ein aktuelles Urteil zeigt. zur Meldung
-
23.12.24Falsche Rechnungteltarif hilft: Telekom kassiert für Versand und NachnahmeWenn der kostenlose Versand einer SIM mit kostenloser Nachnahme versprochen wird, kann die Telekom dafür nicht plötzlich Gebühren verlangen. Wir mussten einem teltarif.de-Leser helfen. zur Meldung
-
16.12.24Schockrechnungteltarif hilft: 1379 Euro bei 1&1 durch Vertrag mit 49 Cent/MBWeil ein 1&1-Kunde seinen uralten Tarif mit einer Abrechnung von 49 Cent pro MB erstmals in ein Smartphone einlegte, lief eine Rechnung von 1379 Euro auf - und teltarif.de musste helfen. zur Meldung